§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handeln.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsbeschreibung

Gemäß § 145 BGB sind unsere Angebote freibleibend. Bestellungen auf Grund eines Angebotes, werden innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigt. Erfolgt keine Bestätigung so gilt die Bestellung als abgelehnt.
Die in dem Angebot zugrundeliegende in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend fest. [Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.]

§ 3 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die in der Rechnung aufgeführten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur in Höhe der getroffenen Vereinbarung und innerhalb der von uns gewährten Skontofrist gültig.
Für die Berechnung der Fristen bei Zahlungen hinsichtlich der Fälligkeiten oder Skontogewährung ist ausschließlich das Datum unserer Rechnung maßgeblich. Die Frist endet mit Eingang der Zahlung auf unserem Bankkonto; bei Scheckzahlungen mit der Gutschrift der Scheckeinreichung auf unserem Bankkonto.
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit, Teillieferung

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
Abweichungen von bestellten Mengen sind fertigungsbedingt bis zu +/- 10% zulässig.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. [Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten.]

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf denBesteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer [; wenn der Wert des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung]. Soweit der Auftragnehmer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Auftragnehmer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Auftragnehmer nicht gehörender Ware. Soweit der Auftragnehmer nach diesem § 8 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Auftraggeber sie für den Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der gemäß diesem § 7 (Eigentumsvorbehalt) an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Auftragnehmer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann der Auftragnehmer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Abnehmern verlangen.
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftragnehmer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Auftragnehmer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.]
Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. – herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung [alternativ: Nachbesserung] hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung [Nachbesserung] eine Frist von 21 Tagen einzuräumen. Ist die Lieferung/Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung [Nachbesserung] fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffs Anspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. [Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und § 9 Nr. 4 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.]
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand (Lieferungen oder Leistungen) an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden [, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch]. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffs Anspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. [Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.] Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2] dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach §§ 5 und 8 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach §§ 5 und 8 dieser Bedingungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Unabhängig von den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind schriftlich getroffene Sondervereinbarungen selbstverständlich gültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

CNC Programmierer (m/w/d)

Was wir bieten:

  • Sicherer Arbeitsplatz auch in Zeiten der Pandemie
  • Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten
  • Flache Hierarchien
  • Wertschätzendes, familiäres Arbeitsklima
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Geförderte Job Leasing Möglichkeiten
  • Kostenlose Getränke
  • „Kantine“
  • Leistungsorientiert Vergütung
  • Förderung der individuellen Weiterentwicklung

Deine Aufgaben:

  • Erstellen von CNC-Programmen für die Bearbeitung unterschiedlicher Präzisionsbauteile, Bearbeitungsablauf in der jeweiligen Programmiersprache formulieren, Zwischentests (Simulation) und Kollisionsbetrachtungen durchführen
  • Programmerstellung auf Basis der Geometriedaten aus Zeichnungen, Rohteilabmessungen unter Berücksichtigung der zuzuordnenden Werkzeuge (Werkzeugabmessungen), Maschinenverfahrwege, Spannmitteln/Futter/Vorrichtung vornehmen
  • Anpassen vorhandener Programme bei geänderten Rahmenbedingungen
  • Optimierung der Schnittdaten unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten aus Maschine, Werkzeug, Material

Deine Qualifikationen:

  • Abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung, idealerweise CNC-Zerspanungsmechaniker Fachrichtung Dreh- oder Frästechnik,
  • Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der DIN ISO Programmierung erworben durch mehrjährige praktische Programmiererfahrung, idealerweise mit Siemens 840D,NX.
  • Logisches und detailorientiertes Denken sowie ein hohes Maß an technischem Verständnis, insbesondere in der Anwendungstechnik,
  • Freude an einem herausfordernden Umfeld mit komplexen Fragestellungen, schnelle Auffassungsgabe,
  • Verständnis für komplexe Zeichnungen mit hoher Fertigungstiefe, Kenntnisse im Bereich der Messtechnik
  • konsequente Zielverfolgung, Arbeiten im Team, hohe Eigenmotivation, gute Kommunikationsfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe. Bereitschaft neue Ideen und Methoden einzubringen, hohes Interesse an technologischen Neuerungen im NC-Bereich, Kenntnisse in einem CAD / CAM System wünschenswert

CNC Fräser (m/w/d)

Was wir bieten:

  • Sicherer Arbeitsplatz auch in Zeiten der Pandemie
  • Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten
  • Flache Hierarchien
  • Wertschätzendes, familiäres Arbeitsklima
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Geförderte Job Leasing Möglichkeiten
  • Kostenlose Getränke
  • „Kantine“
  • Leistungsorientiert Vergütung
  • Förderung der individuellen Weiterentwicklung

Deine Aufgaben:

  • Fertigung von Teilen nach Zeichnung
  • Korrektur von Programmen und Bedienen von CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen
  • Durchführung der Qualitätskontrolle, Umgang mit Messmitteln
  • Eigenständiges Einrichten von CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen
  • Stetige Fertigungsoptimierung (Programm-, Rüst- und Laufzeitoptimierung)

Deine Qualifikationen:

  • Abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung, idealerweise CNC-Zerspanungsmechaniker Fachrichtung Frästechnik,
  • Kenntnisse in der CNC-Programmierung und Erfahrung im Lesen von technischen Zeichnungen
  • Möglichst Erfahrung in der Einrichtung und Programmierung von Hurco-Steuerungen
  • Schichtbereitschaft (2-Schicht)
  • Flexibilität und teamorientiertes Denken
  • Auch Quereinsteiger haben bei uns eine Chance

CNC Dreher (m/w/d)

Was wir bieten:

  • Sicherer Arbeitsplatz auch in Zeiten der Pandemie
  • Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten
  • Flache Hierarchien
  • Wertschätzendes, familiäres Arbeitsklima
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Geförderte Job Leasing Möglichkeiten
  • Kostenlose Getränke
  • „Kantine“
  • Leistungsorientiert Vergütung
  • Förderung der individuellen Weiterentwicklung

Deine Aufgaben:

  • Programmieren, Rüsten und Bedienen von CNC-Drehmaschinen
  • Fertigung von Präzisionsteilen aus unterschiedlichen Kunststoffen
  • Prüfen und Messen der Teile
  • Unterstützen bei Maßnahmen zur Optimierung der Abläufe und Prozesse

Deine Qualifikationen:

  • Abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung, idealerweise CNC-Zerspanungsmechaniker Fachrichtung Dreh- oder Frästechnik,
  • Kenntnisse in der CNC-Programmierung und Erfahrung im Lesen von technischen Zeichnungen
  • Schichtbereitschaft ( 2-Schicht)
  • Flexibilität und teamorientiertes Denken
  • Auch Quereinsteiger haben bei uns eine Chance